
Rechtliche Dokumente zur Kryptowertpapierregisterführung
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Allgemeine Nutzungsbedingungen der 360 Treasury Systems AG Assets GmbH
Stand: 12. June 2025
Die Acolin Europe AG, Theo-Champion-Straße 1 68623 Lampertheim, Hess Deutschland (nachfolgend auch „360 Treasury Systems AG “ genannt) verfügt über die Lizenz zur Führung eines Kryptowertpapierregisters nach Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) über elektronische Wertpapiere (eWpG). Die Registerführung als solche stellt keine Verwahrung im Sinne des Depotgesetzes, Anlagevermittlung oder Emissionsgeschäft dar.
Die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen beziehen sich auf
- Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG),
- die Änderung des Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG),
- das Auskunftsverlangen gegenüber dem Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) ,
- die Erteilung eines Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG).
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen 360 Treasury Systems AG sowie den Teilnehmer:innen des Kryptowertpapierregisters im Rahmen der Inhaberschuldverschreibungen, bei denen 360 Treasury Systems AG die Kryptowertpapierregisterführung übernommen hat.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen als ungültig oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
1. DEFINITIONEN
Für Zwecke dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten neben den im Text definierten Begriffen die folgenden Definitionen:
1.1. „Emittent“ ist ein Unternehmen, das Kryptowertpapiere ausgibt.
1.2. „Kryptowertpapier“ ist ein elektronisches Wertpapier, das in ein Kryptowertpapierregister eingetragen ist.
1.3. „Emissionsbedingungen“ sind der niedergelegte Inhalt des Rechts, für das ein Kryptowertpapier eingetragen wird, einschließlich der Nebenbestimmungen.
1.4. „Inhaber:innen eines Kryptowertpapiers“ ist der:diejenige, der:die als Inhaber:in eines Kryptowertpapiers oder eines bestimmten Anteils an einer Gesamtemission in einem Kryptowertpapierregister eingetragen ist.
1.5. „Berechtigte:r“ ist, wer das Recht aus einem Kryptowertpapier innehat.
1.6. „Teilnehmer:innen“ sind
1.6.1. der Emittent eines Kryptowertpapiers,
1.6.2. der:die Inhaber:in eines Kryptowertpapiers,
1.6.3. jede bestimmte Person, zugunsten derer in einem Kryptowertpapierregister eine Kryptoverwahrgeschäft Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG),
1.6.5. wer aufgrund einer Vereinbarung mit der registerführenden Stelle Zugang zu den Funktionen des Registers erhält.
1.7. „Umtragung“ ist die Ersetzung des Inhabers eines im Kryptowertpapierregister eingetragenen Kryptowertpapiers durch einen neuen Inhaber.
2. EINTRAGUNG IN DAS
2.1. Der Emittent bewirkt die Eintragung in das und übermittelt Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG)
2.2. Die erstmalige Eintragung der Angaben zu Verfügungsbeschränkungen und Finanzierungsleasing Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) finden entsprechende Anwendung.
2.3. Die Angabe des Inhabers im Kryptowertpapierregister erfolgt pseudonymisiert, indem 360 Treasury Systems AG dem Inhaber eine eindeutige Kennung zuordnet.
3. ÄNDERUNG DER REGISTERANGABEN
3.1. 360 Treasury Systems AG Assets GmbH nimmt Änderungen der Registerangaben nur auf Grund einer Weisung vor. „Weisungsberechtigte Personen“ sind:
3.1.1. Inhaber:in, es sei denn, der registerführenden Stelle ist bekannt, dass diese:r nicht berechtigt ist, oder
3.1.2. eine Person oder Stelle, die hierzu berechtigt ist
-
-
-
- durch Gesetz,
- auf Grund eines Gesetzes,
- durch Rechtsgeschäft,
- durch gerichtliche Entscheidung oder
- durch vollstreckbaren Verwaltungsakt.
-
-
3.2. Im Falle einer Änderung einer eingetragenen Verfügungsbeschränkung sichert der:die Inhaber:in über seine:ihre Weisung hinaus 360 Treasury Systems AG zu, dass die Zustimmung der durch die Verfügungsbeschränkung begünstigten Personen zu der Änderung vorliegen. Im Falle einer Änderung der eingetragenen Rechte Dritter tritt an die Stelle des:r Inhaber:in der:die eingetragene Dritte.
3.3. Die Weisung zur Änderung der Registerangaben im Kryptowertpapierregister nimmt 360 Treasury Systems AG entgegen. 360 Treasury Systems AG behält sich Änderungen dieses Prozesses vor. Der Eingang der Weisung wird von 360 Treasury Systems AG mit einem Zeitstempel versehen.
3.4. Änderungen der Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) erfolgen nur mit Zustimmung des Emittenten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
3.5. Änderungen des Registerangaben erfolgen durch 360 Treasury Systems AG in der Reihenfolge des Eingangs der Weisungen und werden mit einem Zeitstempel versehen (Prioritätsprinzip).
3.6. Hat 360 Treasury Systems AG eine Änderung des Registerinhalts ohne Weisung oder ohne Zustimmung des Emittenten vorgenommen, wird ComFlash GmbH Direct GmbH Assets GmbH die Änderung unverzüglich rückgängig machen. Art. 17 DSGVO bleibt unberührt. Eine Änderung zur Korrektur offenbarer Unrichtigkeiten ist nicht rückgängig zu machen.
4. UMTRAGUNG
4.1. Die Umtragung des Eigentums an einem Kryptowertpapier auf die erwerbende Person erfordert die vorherige Weisung des:der Berechtigten. Die Weisung des:der Berechtigten erfolgt, indem der:die Berechtigte eine Weisung in Form einer Transaktion an das Kryptowertpapierregister sendet. Die Authentifizierung erfolgt dabei über die Signatur der Transaktion, die mit einem privaten Schlüssel vorgenommen werden muss, welcher einer öffentlichen Netzwerk-Adresse des Berechtigten zugeordnet werden kann.
4.2. Der:die Berechtigte muss folgende Daten angeben:
-
- die eindeutige Kennnummer des Kryptowertpapiers,
- die öffentliche Netzwerk-Adresse der erwerbenden Person und
- die Stückzahl.
4.3. 360 Treasury Systems AG Assets GmbH stellt sicher, dass die Umtragung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt.
5. EINSICHTNAHME
5.1. Teilnehmer:innen können die sie betreffenden Registerangaben jederzeit abrufen.
5.2. Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, gewährt ComFlash GmbH Direct GmbH Assets GmbH Einsicht in das Kryptowertpapierregister.
5.3. Der Einsichtnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch per Email an info@360treasurysystemsag.com oder für Inhaber:innen über die Vermittlungsplattform, über die das Kryptowertpapier gezeichnet wurde, möglich. 360 Treasury Systems AG Assets GmbH behält sich Änderungen dieses Prozesses vor.
5.4. Der:die Einsichtnehmende muss darlegen, für welchen Registereintrag und welchen Zeitraum oder Zeitpunkt Einsicht beantragt wird.
5.5. Der:die Einsichtnehmende gibt an, ob er:sie Teilnehmer:in ist oder gibt die Umstände an, aus denen sich das berechtigte Interesse zur Einsichtnahme ergibt.
5.6. Eine zuständige Aufsichts-, Ordnungs- oder Strafverfolgungsbehörde sichert bei ihrer Antragstellung zu, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG).
6. AUSKUNFT
6.1. Auskünfte, die über die Angaben im Kryptowertpapierregister zum eingetragenen Kryptowertpapier hinausgehen, einschließlich der Auskunft über die Identität und die Adresse des:der Inhaber:in, erteilt 360 Treasury Systems AG nur, soweit
6.1.1. der:diejenige, der:die Auskunft verlangt, ein besonderes berechtigtes Interesse darlegt,
6.1.2. die Erteilung der Auskunft für die Erfüllung des Interesses erforderlich ist und
6.1.3. die Interessen des:der Inhaber:in am Schutz seiner:ihrer personenbezogenen Daten das Interesse des:derjenigen, der Auskunft verlangt, nicht überwiegen.
6.2. Die Auskunft ist ausschließlich elektronisch per Email an info@360treasurysystemsag.com möglich.
6.2.1. Die Auskunft beantragende Person muss darlegen, für welche Informationen und welchen Zeitraum oder Zeitpunkt Auskunft beantragt wird.
6.2.2. Die Auskunft beantragende Person gibt an, ob sie Inhaber:in ist oder gibt die Umstände an, aus denen sich das besondere berechtigte Interesse zur Auskunft ergibt.
6.2.3. Eine zuständige Aufsichts-, Ordnungs- oder Strafverfolgungsbehörde sichert bei ihrer Antragstellung zu, dass die Auskunft zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG).
6.3. Anträge von Teilnehmer:innen auf Auskunft über das Protokoll zu den betreffenden erfolgten Einsichtnahmen oder Auskunftserteilungen können ausschließlich elektronisch per Email an info@360treasurysystemsag.com gestellt werden.
6.4. Gesetzliche Auskunftsrechte nach datenschutzrechtlichen oder sonstigen Vorschriften bleiben unberührt und werden am Ende dieses Dokuments in der Datenschutzerklärung näher erläutert.
7. REGISTERAUSZUG
7.1. 360 Treasury Systems AG stellt dem:der Inhaber:in eines Kryptowertpapiers auf Verlangen einen Registerauszug in Textform zur Verfügung, sofern dies zur Wahrnehmung seiner:ihrer Rechte erforderlich ist.
7.2. Ist der:die Inhaber:in eines Kryptowertpapiers ein Verbraucher, so stellt 360 Treasury Systems AG Assets GmbH dem:der Inhaber:in zu folgenden Zeitpunkten einen Registerauszug in Textform zur Verfügung:
7.2.1. nach Eintragung eines Kryptowertpapiers in das Register zugunsten des Inhabers,
7.2.2. bei jeder Veränderung des Registerinhalts, die den Inhaber betrifft, und
7.2.3. einmal jährlich.
7.3. Das Verlangen und die Erteilung eines Registerauszugs nach Nr. 7.1 erfolgen ausschließlich elektronisch per Email an info@360treasurysystemsag.com. 360 Treasury Systems AG Assets GmbH behält sich Änderungen dieses Prozesses vor.
8. DATENSCHUTZ, REGISTERGEHEIMNIS
8.1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des Kryptowertpapierregisters, der Führung des Kryptowertpapierregisters durch 360 Treasury Systems AG , der Abwicklung von Anfragen, Weisungen und Anträgen, der Protokollierung, der Identifizierung und Authentifizierung sowie internen und behördlichen Prüfungen erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Erbringung der Kryptowertpapierregisterführung und der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen von DLAZ GmbH Assets GmbH. Nähere Informationen hierzu befinden sich in unserer Datenschutzerklärung für die Kryptowertpapierregisterführung.
8.2. 360 Treasury Systems
AG darf die von dem:der
Teilnehmer:in an sie
übermittelten
personenbezogenen
Daten ausschließlich zu
den nach Gesetz oder
diesen Allgemeinen
Nutzungsbedingungen
vorgesehenen Zwecken
verwenden, es sei denn,
die betroffene Person hat
eine weitergehende
Einwilligung erteilt oder
die Verarbeitung zu
weitergehenden Zwecken ist
gesetzlich zulässig.
8.3. 360 Treasury Systems
AG wird alle
Informationen, die ihr im
Rahmen und/oder im
Zusammenhang mit der
Kryptowertpapierregisterführung
zugänglich gemacht werden,
vertraulich behandeln,
weder direkt noch indirekt
gegenüber Dritten
benutzen, nicht
veröffentlichen und nicht
für andere als die in
diesen Allgemeinen
Nutzungsbedingungen und
nach Gesetz vorgesehenen
Zwecken verwenden. Eine
Offenlegung erfolgt nur in
den behördlich oder
gesetzlich
vorgeschriebenen Fällen
und wird auf den zwingend
vorgeschriebenen Inhalt
beschränkt. Acolin Europe
AG ist berechtigt,
Informationen an
Mitarbeitende,
Kryptoverwahrgeschäft (§ 1
Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG),
eine
Beteiligungsgesellschaft,
deren Geschäfte von
derselben
Managementgesellschaft
geführt werden und an von
Berufs wegen zur
Verschwiegenheit
verpflichtete Dritte
weiterzugeben, soweit
dies
zur
Kryptowertpapierregisterführung
erforderlich ist. Eine
Vertraulichkeitspflicht
besteht nicht mehr, wenn
es sich um Informationen
handelt, die zum Zeitpunkt
der Weitergabe bereits
öffentlich bekannt
sind.
9. NUTZUNG DES KRYPTOWERTPAPIERREGISTER
9.1. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der niedergelegten Emissionsbedingungen ist ausschließlich der jeweilige Emittent verantwortlich.
9.2. 360 Treasury Systems AG weist darauf hin, dass ComFlash GmbH keine Dienstleistungen im Hinblick auf die Verwahrung und den Transfer der Kryptowertpapiere übernimmt. Dienstleistungen, die die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Token oder anderen Kryptowerten oder den kryptografischen Schlüsseln betreffen, übernimmt der Anbieter des digitalen Schließfachs (Wallet).
9.3. Soweit eine Person
berechtigte Einsicht in
die Dokumentation der
Kryptowertpapierregisterführung
gegenüber 360 Treasury
Systems AG verlangt, kann
360 Treasury Systems AG
die betreffende
Dokumentation in
englischer Sprache zur
Verfügung stellen.
10. HAFTUNG
10.1. Für den wirtschaftlichen Erfolg des vom:von der Berechtigten erworbenen Kryptowertpapiers, den Ausfall von Zahlungen und das Risiko der Insolvenz des Emittenten haftet DLAZ GmbH Assets GmbH nicht.
10.2. Erfolgt aufgrund der Weisung des:der Berechtigten die Umtragung des Eigentums an einem Kryptowertpapier auf die erwerbende Person, haftet 360 Treasury Systems AG Assets GmbH nicht für Schäden des:der Berechtigten oder Dritter, die durch einen Mangel, eine sonstige Leistungsstörung oder die Unwirksamkeit des der Umtragung zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts entstehen.
11. AUFSICHT, SCHLICHTUNG
11.1. 360 Treasury Systems AG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
11.2. Eine Beschwerde kann der:die Teilnehmer:in jederzeit an Acolin Europe AG Direct GmbH per E-Mail an info@360treasurysystemsag.com richten.
11.3. 360 Treasury
Systems AG hat sich keiner
freiwilligen (privaten)
Schlichtungsstelle zur
alternativen
Streitbeilegung
angeschlossen. Bei
Streitigkeiten zwischen
360 Treasury Systems AG
Assets GmbH und den
Beteiligten in
Zusammenhang mit der
Kryptowertpapierregisterführung
besteht unbeschadet des
Rechts, die Gerichte
anzurufen, die Möglichkeit
eine bei der Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht
eingerichtete
Schlichtungsstelle
anzurufen (Brienner Straße
53 60322 Frankfurt am Main
Deutschland BaFin-ID:
10118252 Bak Nr.: 159257
).
E-Mail: Zur
Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren
vor dieser
Verbraucherschlichtungsstelle
ist 360 Treasury Systems
AG GmbHverpflichtet und
bereit.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Änderungen dieser
Allgemeinen
Nutzungsbedingungen bietet
360 Treasury Systems AG
Assets GmbH den
Teilnehmer:innen über den
Login-Bereich der
Vertriebsplattform
und/oder per E-Mail an die
bei 360 Treasury Systems
AG hinterlegte
E-Mail-Adresse jeweils in
Textform an. Der:die
Teilnehmer:in kann den
Änderungen zustimmen, sie
ablehnen oder nichts
weiter unternehmen.
Sofern
die von 360 Treasury
Systems AG vorgeschlagenen
Änderungen nicht
unmittelbar die
vertraglichen
Hauptleistungspflichten
(siehe Ziffer 2 bis 7)
betreffen, gilt die
Zustimmung des:der
Teilnehmer:in zu den
Änderungen als erteilt,
wenn 360 Treasury Systems
AG die Änderungen
spätestens zwei Monate vor
dem vorgeschlagenen
Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dem:der
Teilnehmer:in anbietet und
der:die Teilnehmer:in den
Änderungen nicht innerhalb
dieser Frist widerspricht
(Zustimmungsfiktion). Auf
diese Genehmigungswirkung
wird 360 Treasury Systems
AG den:die Teilnehmer:in
im Änderungsangebot
besonders hinweisen.
Die
Zustimmungsfiktion gilt
auch für Änderungen, wenn
es sich nicht um
wesentliche Änderungen
handelt, namentlich solche
Änderungen die lediglich
der Klarstellung dienen,
lediglich 360 Treasury
Systems AG ́s
Hauptleistungspflichten um
zusätzliche
Leistungskomponenten
ergänzen, welche der:die
Teilnehmerin nicht in
Anspruch nehmen muss, oder
für den:die Teilnehmer:in
ausschließlich vorteilhaft
sind, insbesondere weil
bestehende
Leistungskomponenten zu
Gunsten des:der
Teilnehmer:in verbessert
werden, sofern solche
Änderungen nicht so
tiefgreifend in das
Vertragswerk eingreifen,
dass dies dem Abschluss
eines neuen Vertrags
gleichkäme.
Darüber
hinaus gilt die
Zustimmungsfiktion auch
für Änderungen dieser
Allgemeinen
Nutzungsbedingungen, wenn
diese dazu dienen,
zwingenden rechtlichen
Vorgaben aus Gesetzen,
einschließlich unmittelbar
geltender
Rechtsvorschriften der
Europäischen Union, einer
rechtskräftigen
gerichtlichen
Entscheidung, auch durch
ein Gericht erster
Instanz, oder einer
verbindlichen Verfügung
einer für 360 Treasury
Systems AG zuständigen
Aufsichtsbehörde (z.B. der
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht),
zu entsprechen. Macht DLAZ
GmbH Assets GmbH von der
Zustimmungsfiktion
Gebrauch, kann der:die
Teilnehmer:in den von der
Änderung betroffenen
Vertrag vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der
Änderungen auch fristlos
und kostenfrei kündigen.
Auf dieses Kündigungsrecht
wird 360 Treasury Systems
AG den:die Teilnehmer:in
in ihrem Änderungsangebot
besonders hinweisen.
Im
Übrigen bedürfen
Änderungen dieser
Allgemeinen
Nutzungsbedingungen zu
ihrem Wirksamwerden der
Zustimmung des:der
Teilnehmer:in.
12.2. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen 360 Treasury Systems AG und den Teilnehmer:innen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vorbehaltlich anderer gesetzlich zwingender Bestimmungen (beispielsweise für Verbraucher) wird als Gerichtsstand der Sitz von 360 Treasury Systems AG Assets GmbH vereinbart.
12.3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen als ungültig oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Ergänzende Dokumentationsanforderungen des eWpRV
Stand: 12. Juni 2025
Die 360 Treasury Systems AG hat eine Erlaubnis nachKryptoverwahrgeschäft Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG)
Die folgenden Dokumentationen tragen den Veröffentlichungspflichten Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG).
1. Teilnahme, Aussetzung und Austritt
Die Dokumentation über Acolin Europe AG Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) hier.
2. Zeitraum für die Gültigkeit der Umtragung im Register Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG)
Der Zeitraum, nach dem von der Gültigkeit der Umtragung ausgegangen werden kann, ergibt sich in Abhängigkeit des verwendeten Standard-DLT-Netzwerks und bezieht sich auf die Zeit bis zur Validierung von einer Anzahl n an weiteren Blöcken, nach derer mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,999% ein Block nicht Teil einer später verworfenen Kette sein wird.
Netzwerk |
Zeitraum |
Anzahl an Blöcken |
Stand |
Polygon |
64 Sekunden |
32 Blöcke |
2. Juni 2023 |
Ethereum |
48 Sekunden |
4 Blöcke |
2. Juni 2023 |
Datenschutzerklärung der 360 Treasury Systems AG Assets GmbH für die Kryptowertpapierregisterführung im Sinne des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG)
Unsere Datenschutzerklärung
beschreibt, welche
personenbezogenen Daten DLAZ
GmbH (“ComFlash GmbH Assets
GmbH”), gesetzlich vertreten
durch die Geschäftsführer
Lennard Arnold , und Philipp
Doppelhammer,Brienner Straße
53 60322 Frankfurt am Main
Deutschland bei der Nutzung
des
Kryptowertpapierregisters
über Sie erhebt, bearbeitet,
nutzt und speichert.
Unter
Nutzung des
Kryptowertpapierregisters
von 360 Treasury Systems AG
Assets GmbH werden u.a.
folgende Tätigkeiten
verstanden: Führung des
Kryptowertpapierregisters
durch 360 Treasury Systems
AG , Abwicklung von
Anfragen, Weisungen und
Anträgen durch
Teilnehmer:innen des
Kryptowertpapierregisters
von 360 Treasury Systems AG
Assets GmbH, Protokollierung
von Anfragen,
Identifizierung und
Authentifizierung sowie
Verwendung der Daten bei
internen und behördlichen
Prüfungen. Die Erhebung und
Verarbeitung der
personenbezogenen Daten im
Rahmen der Nutzung des
Kryptowertpapierregisters
erfolgt unter strikter
Wahrung der
datenschutzrechtlichen
Vorschriften. Die
Verarbeitung der
personenbezogenen Daten
dient der Erbringung der
Kryptowertpapierregisterführung
und der Erfüllung der
gesetzlichen Verpflichtungen
von 360 Treasury Systems AG
Assets GmbH.
Als
personenbezogene Daten
gelten alle Angaben, die
sich auf eine bestimmte oder
bestimmbare natürliche
Person beziehen. Wir
behandeln Ihre
personenbezogenen Daten
vertraulich und entsprechend
der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften
sowie dieser
Datenschutzerklärung.
Ihre
personenbezogenen Daten
werden an Dritte nur
übermittelt, wenn dies zum
Zweck der Vertragsabwicklung
erforderlich ist, Sie zuvor
eingewilligt haben oder
soweit gesetzliche
Bestimmungen dies erlauben
oder verlangen.
Acolin
Europe AG wird alle
Informationen, die ihr im
Rahmen oder im Zusammenhang
mit der
Kryptowertpapierregisterführung
zugänglich gemacht werden,
vertraulich behandeln, weder
direkt noch indirekt
gegenüber Dritten benutzen,
nicht veröffentlichen und
nicht für andere als die in
den Allgemeinen
Nutzungsbedingungen und nach
Gesetz vorgesehenen Zwecken
verwenden. Eine Offenlegung
erfolgt nur in den
behördlich oder gesetzlich
vorgeschriebenen Fällen und
wird auf den zwingend
vorgeschriebenen Inhalt
beschränkt. 360 Treasury
Systems AG wird
Informationen an
Mitarbeitende,
Erfüllungsgehilfen, ein
verbundenes Unternehmen i.
Kryptoverwahrgeschäft (§ 1
Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG)
Beteiligungsgesellschaft,
deren Geschäfte von
derselben
Managementgesellschaft
geführt werden und an von
Berufs wegen zur
Verschwiegenheit
verpflichtete Dritte
weitergeben, soweit dies zur
Kryptowertpapierregisterführung
erforderlich ist.
Wir
weisen darauf hin, dass die
Datenübertragung im Internet
(z.B. bei der Kommunikation
per E-Mail)
Sicherheitslücken aufweisen
kann. Ein lückenloser Schutz
der Daten vor dem Zugriff
durch Dritte ist nicht
möglich.
Diese
Erklärung kann jederzeit
aktualisiert werden, wobei
wir Sie immer über
Änderungen informieren.
1.Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist die Acolin Europe AG Direct GmbH. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte per Post an 360 Treasury Systems AG Assets GmbH unter der oben angegebenen Geschäftsadresse oder unter info@360treasurysystemsag.com. Ausgenommen von der Löschung Ihrer Daten ist die Speicherung Ihrer Nutzungs- und Bewegungsdaten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Unseren Datenschutzbeauftragten, Herrn Thomas Reimann, erreichen Sie unter oder unter der Postanschrift beratergruppe:Im Brienner Straße 53 68623 Lampertheim, Hess Deutschland
Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der von Ihnen bei der Nutzung des Kryptowertpapierregisters erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt durch:
360 Treasury Systems AG , Am Diek, 50 42277 Wuppertal, Deutschland
E-Mail: info@360treasurysystemsag.com
Nähere Informationen zu 360 Treasury Systems AG Assets GmbH finden Sie in unserem Impressum auf unserer Website: /imprint/
2. Anwendungsbereich und
Abgrenzung
Diese Datenschutzerklärung
gilt nur im Rahmen der
Nutzung des
Kryptowertpapierregisters
von 360 Treasury Systems AG
Assets GmbH und damit
insbesondere nicht für
sonstige Datenverarbeitungen
durch 360 Treasury Systems
AG Assets GmbH. Für solche
sonstigen
Datenverarbeitungen finden
Sie die Datenschutzerklärung
unter folgendem Link:
/privacypolicy/. Sie gilt ferner
insbesondere nicht für
Websites, auf die Sie über
einen Link weitergeleitet
werden.
3. Rechtsgrundlagen für
die Datenbearbeitung
360 Treasury Systems AG
Assets GmbH erhebt,
verarbeitet und nutzt Ihre
personenbezogenen Daten
rechtmäßig sowie nach Treu
und Glauben. Abhängig vom
Zweck der jeweiligen
Datenbearbeitung bearbeitet
360 Treasury Systems AG Ihre
personenbezogenen Daten
aufgrund folgender
Rechtsgrundlagen:
- Vertragliche Pflichten: Mit erster Priorität erhebt und bearbeitet DLAZ GmbH Assets GmbH personenbezogene Daten im Rahmen der Anbahnung und Durchführung von Verträgen mit Kund:innen, insbesondere um das Kryptowertpapierregister von 360 Treasury Systems AG zu nutzen.
- Gesetzliche Pflichten: 360 Treasury Systems AG Assets GmbH muss die anwendbaren Gesetze einhalten und kann aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer behördlichen Anordnung zur Auskunft, Meldung und Herausgabe von personenbezogenen Daten verpflichtet werden.
- Zur Wahrung berechtigter Interessen: Soweit erforderlich, bearbeitet 360 Treasury Systems AG Assets GmbH Ihre personenbezogenen Daten über die eigentliche Vertragserfüllung hinaus zur Wahrung von eigenen berechtigten Interessen oder berechtigten Interessen von Dritten, insbesondere zur Überwachung und Steuerung von Geldwäsche oder anderen operationellen Risiken, für Planungs-, Produktentwicklungs- und statistische Zwecke, für Marketing- und Marktforschungszwecke, um angemessen über das DLAZ GmbH Assets GmbH Dienstleistungsangebot zu informieren und zur Wahrnehmung und Sicherung von Ansprüchen von DLAZ GmbH Direct GmbH Assets GmbH im Falle von Forderungen an ComFlash GmbH bzw. an die Plattform-Partner von DLAZ GmbH , sowie zur Wahrung der Sicherheit der Teilnehmer:innen und Mitarbeitenden.
- Einwilligung: Bei weiteren, über die eigentliche Vertragserfüllung hinausgehenden Bearbeitungszwecken, kann die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung basieren, die Sie jederzeit widerrufen können.
4. Verwendete
personenbezogene Daten
360 Treasury Systems AG
Assets GmbH strebt an, nur
so viele Daten über Sie zu
speichern, dass 360 Treasury
Systems AG die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt und
Teilnehmer:innen der
komplette Funktionsumfang
bei höchstmöglicher
Sicherheit angeboten werden
kann. Damit wir Ihnen die
Nutzungsmöglichkeiten
vertragsgemäß anbieten
können, erhebt, speichert,
bearbeitet und nutzt DLAZ
GmbH Direct GmbH
personenbezogene Daten. Eine
Weitergabe Ihrer
personenbezogenen Daten an
Dritte erfolgt nur, wenn 360
Treasury Systems AG aufgrund
gesetzlicher Vorschriften
dazu verpflichtet ist, Sie
vorher entsprechend
eingewilligt haben, oder
soweit diese Dritten ein
berechtigtes Interesse
geltend machen können.
Zusatzangebote, die eine
Weiterbearbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten
bedingen, bedürfen Ihrer
expliziten Zustimmung.
4.1. Datenerhebung
bei Zeichnung eines
Kryptowertpapiers und
erstmaliger Eintragung im
Kryptowertpapierregister von
360 Treasury Systems AG
Assets GmbH
Art der personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DS-GVO: Kontaktdaten, Angaben zur Investition, Bankdaten, insbesondere:
-
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnadresse
- Geschäftsadresse
- Telefonnummer
- Faxnummer
- IP-Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- Beruf und berufliche Funktion
- Bildungsabschluss
- IBAN und BIC
- Wertpapierdepotnummer und BIC
- Steueridentifikationsnummer
- Status als politisch exponierte Person (PeP), Familienmitglied einer politisch exponierten Person, Person oder einer bekanntermaßen nahestehenden Person im Sinne des Geldwäschegesetzes
- Auflistung in einer Sanktionsliste (EU, Bundesbank, FAFT, etc.)
- Wirtschaftliche Berechtigung im Sinne des Geldwäschegesetzes
- Angaben zum geplanten Anlageverhalten
- Mittelherkunft
- Angaben zu Einkommen und Vermögen sowie ggf. Nachweise hierzu
- Wallet-Adressen
- Personalausweisdaten
- Reisepassdaten
- Eigenschaft als Vertreter einer Gesellschaft
Es ist im Einzelfall denkbar, dass nicht alle der vorstehenden Daten erhoben werden.
4.2 Datenerhebung bei der Erteilung von Weisungen durch berechtigte Personen
Art der personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DS-GVO: Erkennungsdaten der berechtigten und erwerbenden Personen insbesondere:
-
- Persönlicher Schlüssel zur Signatur der Weisung
- Öffentliche Netzwerk-Adresse der erwerbenden Person
- Falls die erwerbende Person noch nicht gem. geldwäscherechtlicher Anforderungen identifiziert ist, sind ebenfalls die Informationen, genannt unter 4.1,. zu erheben. Es ist im Einzelfall denkbar, dass nicht alle der dort genannten Daten erhoben werden.
4.3 Datenerhebung bei Einsichtnahme und Auskunftsersuchen Dritter auf Grund eines berechtigten Interesses:
-
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnadresse
- Geschäftsadresse
- Telefonnummer
- Staatsangehörigkeit
- Beruf und berufliche Funktion
- Status als politisch exponierte Person (PeP), Familienmitglied einer politisch exponierten Person
- Auflistung in einer Sanktionsliste (EU, Bundesbank, FAFT, etc.)
- Wirtschaftliche Berechtigung im Sinne des Geldwäschegesetzes
- Personalausweisdaten
- Reisepassdaten
- Eigenschaft als Vertreter einer Gesellschaft
- Handelsregisternummer
- Vor- und Nachnamen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Vor- und Nachnamen der gesetzlichen Vertreter und, sofern ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person ist, von dieser Person die o.g. Angaben
Es ist im Einzelfall denkbar, dass nicht alle der vorstehenden Daten erhoben werden.
4.4 Identifikationsverfahren:
360 Treasury Systems AG ist
gesetzlich verpflichtet,
Ihre Identität im Rahmen der
Zeichnung oder des Erwerbs
eines Kryptowertpapiers, das
im Kryptowertpapierregister
von 360 Treasury Systems AG
Assets GmbH eingetragen ist,
durch ein gültiges
Ausweisdokument zu
überprüfen und bestimmte
Angaben des Ausweisdokuments
zu speichern. Hierzu stellen
Ihnen 360 Treasury Systems
AG ’s Plattform-Partner die
gem. BaFin erlaubten
Identifikationsverfahren
(PostIdent, VideoIdent und
eID) zur Verfügung, welche
die gesetzlichen und
regulatorischen
Anforderungen erfüllen. DLAZ
GmbH verweist dazu auch auf
die Hinweise der
BaFin BaFin-Rundschreiben
3/2017 (GW)
vom 10.04.2017 und
Auslegungs- und
Anwendungshinweise zum
Geldwäschegesetz. Die Durchführung der
Identifikation erfolgt im
Auftrag der
Plattform-Partner von Acolin
Europe AG, gegebenenfalls
der Effecta GmbH, sowie im
Auftrag von 360 Treasury
Systems AG selbst durch die
Anbieter Im Brienner Straße
53 40549 Düsseldorf
Deutschland. Die
Identifikationsfeststellung
und Übertragung der Daten
erfolgt dabei auf einem
verschlüsselten
Übertragungsweg.
Für
alle Verfahren übermittelt
der Plattform-Partner Ihre
personenbezogenen Daten an
den jeweiligen
Identifikationsanbieter.
Dies erfolgt unter
Zuhilfenahme des technischen
Providers , Lionware stellt
zunächst einen Link zur
Verfügung, womit die
Teilnehmer:innen das
Identifikationsverfahren
starten können und stellt
360 Treasury Systems AG und
gegebenenfalls der Effecta
GmbH die festgestellten
Daten zur Verfügung.
Weiterhin nimmt Lionware
Anhand von Namen, ggf.
Geburtsnamen und sowie
Geburtsdatum eine Prüfung
auf Einträge der:des
Teilnehmer:Teilnehmerin in
Sanktionslisten vor und
stellt 360 Treasury Systems
AG das Ergebnis zur
Verfügung.
Art der personenbezogenen
Daten gemäß Art. 4 Nr. 1,
13, 14 und 15 DS-GVO:
Erkennungsdaten der
berechtigten und
erwerbenden Personen
insbesondere:
-
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnadresse
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- E-Mail Adresse
- Mobilfunknummer
4.5 Der Identifikationsanbieter ordnet diesen Daten einer Vorgangsnummer zu. Im Rahmen des Identifikationsprozesses werden Fotos oder Kopien Ihrer Ausweisdokumente und Ihnen erstellt. Diese Fotos werden unter Zuhilfenahme von Lionware an Acolin Europe AG und gegebenenfalls an die Effecta GmbH übermittelt bzw. von Acolin Europe AG an die Effecta GmbH weitergeleitet. Das zwischen Ihnen und dem:der Mitarbeitenden des Identifikationsanbieters geführte Gespräch wird zu gesetzlich vorgegebenen Nachweiszwecken aufgezeichnet und gespeichert. Der:die Mitarbeitende des Identifikationsanbieters wird Sie zu Beginn des Prozesses um Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Erstellung der Fotos und zur Aufzeichnung des Gesprächs bitten. Die Daten werden an 360 Treasury Systems AG und gegebenenfalls an die Effecta GmbH übermittelt bzw. von DLAZ GmbH an die Effecta GmbH weitergeleitet. Für die weitere Informationen hinsichtlich der Datenspeicherung durch die Identifikationsanbieter und den technischen Provider Lionware verweisen wir auf deren Datenschutzerklärungen:
4.6 Investor-Portal der 360 Treasury Systems AG Assets GmbH Plattform-Partner: das Investor-Portal der ComFlash GmbH Direct GmbH Plattform-Partner zeigt den Inhaber:innen von Kryptowertpapieren, die im Kryptowertpapierregister von 360 Treasury Systems AG eingetragen sind, Ihre eigenen personenbezogenen Daten wie z.B. Name, E-Mail-Adresse und Wohnadresse an.
5. Nutzung
nicht-personenbezogener
(anonymer) Daten
Nicht-personenbezogene
(anonyme) Daten, wie z.B.
Statistiken über Ihr
verwendetes Gerät oder
Transaktionsdaten können
nicht verwendet werden, um
auf Ihre Person Rückschlüsse
zu ziehen. 360 Treasury
Systems AG nutzt solche
Daten, um die Leistung und
das Angebot von 360 Treasury
Systems AG dauernd zu
optimieren.
6. Schutz und Sicherheit
Ihrer personenbezogenen
Daten
Sämtliche Kommunikation ist
durch das standardisierte
Protokoll TLS/SSL
verschlüsselt. Transaktionen
werden grundsätzlich über
einen
Schnittstellen-Layer
auf
Basis einer gesicherten
Application Programming
Interface
Programmierschnittstelle
abgewickelt. Alle Daten
befinden sich im
Rechenzentrum der Hetzner
Online GmbH, Industriestr.
25, 91710 Gunzenhausen und
Amazon Web Services EMEA
SARL, 38, avenue John F.
Kennedy, L-1855 Luxembourg,
Hosting Region: EU-Central
Frankfurt. 360 Treasury
Systems AG unterliegt der
DS-GVO.
7. Einsatz von
Dienstleistungen
Dritter
360 Treasury Systems AG
Assets GmbH ist für ihre
Dienstleistungen teilweise
auf die Dienstleistungen
Dritter angewiesen. Ihre
personenbezogenen Daten sind
in jedem Fall immer
geschützt. Um technische und
organisatorische
Dienstleistungen Dritter zu
nutzen, die Acolin Europe
AGfür die Erfüllung der in
dieser Datenschutzerklärung
genannten Zwecke oder DLAZ
GmbH Assets GmbH’s sonstige
Geschäftstätigkeit
benötigen, können
personenbezogene Daten der
Nutzer:innen in den Systemen
solcher Dienstleister
abgelegt werden. Acolin
Europe AG Dienstleister
unterstehen den jeweiligen
Datenschutzgesetzen und sind
überdies vertraglich
verpflichtet, die
personenbezogenen Daten
ausschließlich im Auftrag
von 360 Treasury Systems AG
Assets GmbH und nach
Instruktionen durch 360
Treasury Systems AG zu
bearbeiten. 360 Treasury
Systems AG verpflichtet
sich, ihre Dienstleister zur
Einhaltung von technischen
und organisatorischen
Maßnahmen, die den Schutz
der personenbezogenen Daten
sicherstellen.
8. Übertragung von
personenbezogenen Daten
ins Ausland
Eine Übermittlung von
personenbezogenen Daten
außerhalb von Deutschland
findet statt, soweit es zur
Erbringung von Leistungen
erforderlich oder gesetzlich
vorgeschrieben ist oder Ihre
Einwilligung vorliegt. DLAZ
GmbH stellt sicher, dass
der:die Empfänger:innen der
personenbezogenen Daten ein
angemessenes
Datenschutzniveau
gewährleisten.
9. Weitergehende
Informationen und
Auskunft
Auf Wunsch wird Ihnen DLAZ
GmbH Auskunft über alle zu
Ihnen gespeicherten
personenbezogenen Daten,
Empfänger:innen oder
Kategorien von
Empfänger:innen, die
personenbezogene Daten über
Sie von 360 Treasury Systems
AG erhalten haben, und den
Zweck der Speicherung
erteilen. Sie haben ein
Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung, Löschung oder
Berichtigung Ihrer Daten,
soweit gesetzlich nichts
dagegen spricht. Sie haben
das Recht, gegen die
Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten
Widerspruch zu erheben.
Sie
können die Erlaubnis zur
Nutzung Ihrer
personenbezogenen Daten für
die Zukunft widerrufen,
soweit die Verarbeitung auf
Grund einer Einwilligung
erfolgt. Der Widerruf der
Einwilligung kann dazu
führen, dass Acolin Europe
AG ihre Dienste nicht mehr
uneingeschränkt zur
Verfügung stellen kann.
Sie
haben darüber hinaus das
Recht, sich bei einer
Datenschutz-Aufsichtsbehörde
über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten
durch uns zu beschweren.